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EU-Gigabit-Verordnung

Neue EU-Infrastruktur-Verordnung tritt in Kraft


Am 12. Februar 2026 tritt die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU 2024/1309) in Kraft.

Was bislang als „Best Practice“ oder freiwillige Zukunftsvorsorge galt, wird damit europaweit verbindlich – insbesondere für Neubauten und umfangreiche Renovierungen.
Im Mittelpunkt steht nicht allein der Netzausbau bis zum Gebäude, sondern jetzt auch die gebäudeinterne Infrastruktur. Genau hier entscheidet sich, ob Gigabit-Anschlüsse effizient, wirtschaftlich und zukunftssicher realisiert werden können.
 
1. Was regelt die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung?

Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung verfolgt die EU das Ziel, den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC-Netze) zu beschleunigen und wirtschaftlicher zu gestalten. Anders als frühere Richtlinien handelt es sich um eine EU-Verordnung, die unmittelbar gilt und nicht erst national umgesetzt werden muss.

Ein zentraler Fokus liegt auf:

– der Wiederverwendung bestehender Infrastrukturen
– vereinfachten Genehmigungsprozessen
– und vor allem auf glasfaserfähigen gebäudeinternen Netzen

2. Neubau & Sanierung:
Was wird ab Februar 2026 verpflichtend?

Ab dem Stichtag müssen:

– alle Neubauten
– sowie Gebäude mit umfangreichen Renovierungen

mit:

– glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen
– gebäudeinterner Glasfaserverkabelung bis zum Netzabschlusspunkt
– und bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich mit einem Zugangspunkt

ausgestattet werden – sofern technisch machbar und wirtschaftlich verhältnismäßig.

Damit rückt die Inhouse-Planung in eine neue, verbindliche Rolle.
 
3. Wo die Praxis heute bereits an Grenzen stößt

In vielen Projekten zeigt sich heute:

– Gebäude werden gebaut oder saniert, ohne die spätere Netznutzung konsequent mitzudenken
– Planung, Bau und Netzbetrieb sind zeitlich und organisatorisch entkoppelt
– Gebäudenetze werden oft rein technologisch (z. B. „nur Glasfaser“ oder „nur Koax“) betrachtet

Die Verordnung verschärft diese Herausforderungen – denn Nachrüstungen sind teuer, während vorausschauende Planung vergleichsweise geringe Mehrkosten verursacht.
 
4. Zukunftsfähige Gebäudenetze entstehen im Zusammenspiel

Glasfaser ist klar als Zielbild definiert.
Gleichzeitig zeigt die Praxis: Zukunftsfähige Gebäudenetze entstehen nicht im Entweder-Oder, sondern durch ein koordiniertes Zusammenspiel von:

– Glasfaser- und Koax-Kabel
– sauber definierten Übergabepunkten
– klaren Verantwortlichkeiten zwischen Bauherrn, Netzbetreiber und Gebäudeeigentümer
 
Genau hier entscheidet sich, ob die Anforderungen der Verordnung nicht nur erfüllt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden.
 
Fazit & Ausblick

Die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung ist kein Zukunftsthema mehr – sie wird in wenigen Wochen verbindlich.

Wer heute plant, baut oder saniert, sollte die Anforderungen bereits berücksichtigen.
In weiteren Beiträgen beleuchten wir:

– konkrete Anforderungen an gebäudeinterne Infrastrukturen
– typische Fehler aus der Praxis
– und worauf es bei Planung und Umsetzung wirklich ankommt

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