EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung
Am 12. Februar 2026 tritt die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU 2024/1309) in Kraft.
Was bislang als „Best Practice“ oder freiwillige Zukunftsvorsorge galt, wird damit europaweit verbindlich – insbesondere für Neubauten und umfangreiche Renovierungen.
Im Mittelpunkt steht nicht allein der Netzausbau bis zum Gebäude, sondern jetzt auch die gebäudeinterne Infrastruktur. Genau hier entscheidet sich, ob Gigabit-Anschlüsse effizient, wirtschaftlich und zukunftssicher realisiert werden können.
1. Was regelt die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung?
Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung verfolgt die EU das Ziel, den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC-Netze) zu beschleunigen und wirtschaftlicher zu gestalten. Anders als frühere Richtlinien handelt es sich um eine EU-Verordnung, die unmittelbar gilt und nicht erst national umgesetzt werden muss.
Ein zentraler Fokus liegt auf:
– der Wiederverwendung bestehender Infrastrukturen
– vereinfachten Genehmigungsprozessen
– und vor allem auf glasfaserfähigen gebäudeinternen Netzen
2. Neubau & Sanierung:
Was wird ab Februar 2026 verpflichtend?
Ab dem Stichtag müssen:
– alle Neubauten
– sowie Gebäude mit umfangreichen Renovierungen
mit:
– glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen
– gebäudeinterner Glasfaserverkabelung bis zum Netzabschlusspunkt
– und bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich mit einem Zugangspunkt
ausgestattet werden – sofern technisch machbar und wirtschaftlich verhältnismäßig.
Damit rückt die Inhouse-Planung in eine neue, verbindliche Rolle.
3. Wo die Praxis heute bereits an Grenzen stößt
In vielen Projekten zeigt sich heute:
– Gebäude werden gebaut oder saniert, ohne die spätere Netznutzung konsequent mitzudenken
– Planung, Bau und Netzbetrieb sind zeitlich und organisatorisch entkoppelt
– Gebäudenetze werden oft rein technologisch (z. B. „nur Glasfaser“ oder „nur Koax“) betrachtet
Die Verordnung verschärft diese Herausforderungen – denn Nachrüstungen sind teuer, während vorausschauende Planung vergleichsweise geringe Mehrkosten verursacht.
4. Zukunftsfähige Gebäudenetze entstehen im Zusammenspiel
Glasfaser ist klar als Zielbild definiert.
Gleichzeitig zeigt die Praxis: Zukunftsfähige Gebäudenetze entstehen nicht im Entweder-Oder, sondern durch ein koordiniertes Zusammenspiel von:
– Glasfaser- und Koax-Kabel
– sauber definierten Übergabepunkten
– klaren Verantwortlichkeiten zwischen Bauherrn, Netzbetreiber und Gebäudeeigentümer
Genau hier entscheidet sich, ob die Anforderungen der Verordnung nicht nur erfüllt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden.
Fazit & Ausblick
Die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung ist kein Zukunftsthema mehr – sie wird in wenigen Wochen verbindlich.
Wer heute plant, baut oder saniert, sollte die Anforderungen bereits berücksichtigen.
In weiteren Beiträgen beleuchten wir:
– konkrete Anforderungen an gebäudeinterne Infrastrukturen
– typische Fehler aus der Praxis
– und worauf es bei Planung und Umsetzung wirklich ankommt
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